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Die Angeklagten haben sich in verantwortungslosen jugendlichen Leichtsinn vom Pfad der Tugend weit entfernt und verwerflicher Unwissenheit und Unkenntnis der Brauchtumsregeln den Eigentümern des Holzes vorsätzlich schweren Sachschaden und seelisches Leid und großen Kummer zugefügt !
Die heimtückische Tat gilt auf Grund polizeilich festgestellter DNA-Spuren der Täter am Tatobjekt, sowie auf Grund der Zeugenaussagen der Jungfer Maria Binder aus Rufling, welche die Täter mit dem Tatobjekt nächtens auf der Rufl.
Neueste Kommentare
23.05 | 07:39
Ich bin Chef der Stöbler Aistersheim und ersuche um Mitteilung ob und wann wieder Turniere geplant sind. mfg Leiner Maximilian
26.03 | 20:53
1,34 Minuten!
08.03 | 16:16
Sabine 1:51
26.02 | 15:43
Eine schöne Erinnerung an eine der besten Aufführungen. H.P.